Lebenslagen: Bürgerserviceportal Stadt Vellberg

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Vogelperspektive Vellberg

Lebenslagen

Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

Stand: 04.05.2026

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Stichwörter

Geburt

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Geburt

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