Lebenslagen: Bürgerserviceportal Stadt Vellberg

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Vogelperspektive Vellberg

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A

Adoption

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

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sbw6 Service(s)

Altersvorsorge und Ruhestand

Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Hier haben wir die wichtigsten Aspekte dieses neuen Lebensabschnitts für Sie zusammengestellt.

Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.

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sbw7 Service(s)

Arbeitgeber

Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber.

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sbw

Arbeitnehmer

Die Lebenslage "Arbeitnehmer" richtet sich an alle, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren wollen.

Weiterführende Informationen zur Arbeitsuche und zu den zahlreichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie in der Lebenslage "Arbeitslos, Arbeit finden", z.B. Beratung und Vermittlung, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II.

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sbw2 Service(s)

Arbeitslos, Arbeit finden

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Ihr Arbeitsplatz ist gefährdet? Wir helfen Ihnen bei der Stellensuche und geben Tipps zur Bewerbung. Sollten Sie bereits arbeitslos sein, finden Sie hier gleichfalls ausführliche Informationen.

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sbw

B

Bauen und Modernisieren

Was müssen Sie als Bauherr oder Bauherrin alles berücksichtigen und welche staatlichen Unterstützungen können Sie erhalten? Was es beim Neubau, bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder beim Abbruch einer baulichen Anlage zu beachten gibt, lesen Sie hier.

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sbw7 Service(s)

Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

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sbw6 Service(s)

Berufsausbildung

Sie haben Ihren Schulabschluss in der Tasche und möchten nun eine Berufsausbildung beginnen? Wissenswertes zur Berufsausbildung, Berufsberatung und zur schulischen Berufsausbildung finden Sie hier.

Betriebe, die beabsichtigen, Ausbildungsplätze anzubieten, müssen bestimme Anforderungen erfüllen und erhalten Unterstützung.

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sbw

Bürgerschaftliches Engagement

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, außerhalb von Beruf und Familie bürgerschaftlich aktiv zu sein und mitzumachen, beispielsweise

  • in einem Verein, einer Initiative, einem Projekt oder einer Selbsthilfegruppe,
  • im Unfall- oder Rettungsdienst oder in der Freiwilligen Feuerwehr,
  • im Bereich Sport und Bewegung,
  • im Bereich Kultur und Musik,
  • im Bereich Freizeit und Geselligkeit,
  • im sozialen Bereich, im Quartier und in der Nachbarschaftshilfe,
  • im Gesundheitsbereich,
  • im Bereich Schule oder Kindergarten zum Beispiel in der Elternvertretung,
  • in der außerschulischen Jugendarbeit oder der Bildungsarbeit für Erwachsene,
  • im Bereich Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz,
  • im Bereich Politik und politische Interessenvertretung, zum Beispiel in einer Partei, im Gemeinderat oder Stadtrat oder
  • im kirchlichen oder religiösen Bereich zum Beispiel in der Kirchengemeinde, einer religiösen Organisation.

Wenn Sie sich engagieren wollen und nicht wissen, wo Sie sich einbringen können, sprechen Sie mit der Ansprechpartnerin beziehungsweise dem Ansprechpartner für Bürgerschaftliches Engagement Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Im persönlichen Gespräch erhalten Sie Vorschläge für das passende freiwillige Engagement.

Tipp: Bürgerschaftlich Engagierte können sich von der Organisation, bei der Sie tätig sind, den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen lassen. Dadurch werden Ihre im Rahmen der freiwilligen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die jeweilige Dauer und Intensität dokumentiert.

Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige

Auf den Seiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige in Vereinen und gemeinnützigen Institutionen.

Informationen zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, den das Land für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte abgeschlossen hat, finden Sie bei der ecclesia Versicherungsdienst GmbH. Bürgerschaftlich Engagierte erhalten automatisch Versicherungsschutz. Besteht anderweitig eine Haftpflichtversicherung, muss diese im Schadenfall zuerst vorleisten.

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sbw

D

Der Bund fürs Leben

Vor, während und nach der Heirat sind viele Formalitäten zu erledigen.

Die wichtigsten Aspekte haben wir hier zusammengefasst.

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sbw16 Service(s)

Der Bund fürs Leben - Auflösung

Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich.
In vielen Fällen müssen Sie finanzielle Angelegenheiten klären und das Sorgerecht für Ihre Kinder neu regeln.
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.

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sbw6 Service(s)

Deutsche Staatsangehörigkeit

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland?
Sie möchten sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen und zum Beispiel Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen?
Dann informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

Hinweis: Zusätzlich haben Sie mit dem Quick-Check Einbürgerung die Möglichkeit, vorab und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Die endgültige Entscheidung zur Einbürgerung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Den Zugang zum Quick-Check finden Sie unter "Onlineantrag" bei den drei nachstehend beschriebenen Leistungen.

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sbw

E

Erben und Vererben

Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Testament? Wer ist erbberechtigt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Individuelle erbrechtliche Konstellationen sind in der Regel sehr komplex. Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten. Bei spezifischen steuerrechtlichen Problemen empfiehlt sich auch eine Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

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sbw1 Service(s)

F

Fahrzeuge

Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden müssen und was es rund um das Kennzeichen zu beachten gibt.

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sbw

Familie und Kinder

Familien sind eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Informationen zu Familie und Beruf, finanziellen Hilfen, steuerlichen Fragen, Familienberatung und vieles mehr finden Sie hier.

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sbw6 Service(s)

Freiberufler

Medizin, Architektur, Rechtsanwaltschaft und Steuerberatung, Kunst und Publizistik – die Tätigkeitsfelder der freien Berufe sind vielfältig. Das gleiche gilt für die möglichen Rechtsformen, Vorschriften und Förderungen, über die wir hier informieren.

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sbw

Freiwilligendienste

Sie möchten Freiwilligendienste leisten? Wir bieten Hinweise und Tipps über die verschiedenen Möglichkeiten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich für die verschiedenen Dienste bewerben.

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sbw

Führerschein

Hier erfahren Sie

  • wie Sie einen Führerschein erhalten können,
  • welche Nachweise Sie benötigen und
  • was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.

Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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sbw

G

Geburt

Sie erwarten ein Baby? Informieren Sie sich über den Mutterschutz während der Schwangerschaft, lesen Sie alles rund ums Erziehungsgeld während der Elternzeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über sonstige finanzielle Hilfen.

Die Vaterschaft bei einem nicht ehelich geborenen Kind können Sie schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen.

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sbw11 Service(s)

Gerichtliches Verfahren in WEG Sachen

Streitigkeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie gerichtlich klären lassen.

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Das Amtsgericht entscheidet über Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander, im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft oder zum Verwalter. Auch Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie beim zuständigen Amtsgericht anfechten.

Wenn Sie einen Beschluss anfechten wollen, müssen Sie die Klage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erheben und innerhalb zweier Monate nach Beschlussfassung begründen. Die Klage wird durch Zustellung der Klageschrift an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhoben. Diese wird in der Regel durch ihren Verwalter vertreten, der die Klageerhebung den übrigen Wohnungseigentümern unverzüglich bekannt zu machen hat. Die nicht klagenden Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, dem Gerichtsverfahren auf Kläger- oder Beklagtenseite beizutreten, um so Einfluss zu nehmen.

Das Amtsgericht entscheidet durch Urteil. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, den Rechtsstreit zu beenden, beispielsweise ein Vergleich oder eine Klagerücknahme.

Für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens in WEG-Sachen entstehen Kosten. Sind Sie Kläger, müssen Sie zunächst für die Durchführung des Gerichtsverfahrens einen Kostenvorschuss bezahlen. Wie viel Sie bezahlen müssen, teilt Ihnen das Amtsgericht mit.

Wer am Ende des Gerichtsverfahrens die Kosten trägt, entscheidet das Gericht. Grundsätzlich muss die Partei die Kosten des Rechtsstreits tragen, die den Rechtsstreit verloren hat. Kosten des Rechtsstreits sind die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten. Zu den außergerichtlichen Kosten gehören vor allem Anwaltskosten, wenn ein Anwalt hinzugezogen wurde.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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sbw

Gesundheit

Informationen zu Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, zur Krankenversicherung sowie zu Strukturen und Abläufen im Gesundheitswesen finden Sie in den folgenden Kapiteln.

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sbw3 Service(s)

Gewerbe

Sie wollen ein Unternehmen gründen und müssen ein Gewerbe anmelden oder sogar eine Erlaubnis einholen? Dann informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen.

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sbw12 Service(s)

Gläubiger und Schuldner

Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.

Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.

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sbw1 Service(s)

Grundstück

Sie haben ein Grundstück geerbt? Oder Sie denken darüber nach, eines zu kaufen? In dieser Situation helfen Ihnen unsere Informationen in allen Angelegenheiten rund um das Grundstück.

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sbw9 Service(s)

N

Notlagen

Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet.
Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer die richtige Ansprechperson ist.

Bei jedem Notruf gilt:

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich durch das Gespräch führen.

Zur Vorbereitung auf den Notruf können Sie folgende Fragen für sich beantworten:

  • Wo ist etwas passiert?
    Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss).
    Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge.
  • Wer ruft an?
    Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen.
  • Was ist geschehen?
    Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich.
  • Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es?
    Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person.
  • Warten auf Rückfragen! Legen Sie erst auf, wenn die Disponentin oder der Disponent keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet.

Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist.
Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab. Weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.

 

112 - Feuerwehr und Rettungsdienst

Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst.
Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet.
Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).

 

110 - Polizei

Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf 110. Alle Notrufe, die über die 110 eingehen, werden von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in den Führungs- und Lagezentren im Land entgegengenommen.
Die 110 gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon.
Wählen Sie diese Nummer aber nur in Notfällen. In allen anderen Fällen erreichen Sie Ihre Polizei über die amtliche Telefonnummer, die Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch finden.

 

Notruf-App „nora“

Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen.

Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.

 

Notruf-Fax

Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 mit Fax genutzt werden. Dazu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung.

 

Nothilfe-SMS

Wenn die Möglichkeit besteht, werden Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden.Kann diese Option nicht genutzt werden, kann das Hilfeersuchen alternativ als SMS an eine Leitstelle übermittelt werden. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet je nach Ihrem Netzbetreiber dabei wie folgt:

  • T-Mobile (D1) und Vodafone (D2): 99 0711 216-77112
  • Telefonica (O2/Eplus): 329 0711 216-77112

Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher wenn möglich primär „nora“ oder das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.

 

Tess-Relay-Dienste

Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen.
Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- beziehungsweise Schriftdolmetscherdienst unterstützt.
Die Dienstleistung ist für den Notrufenden vollumfänglich kostenlos. Es braucht nur eine Vorab-Registrierung.

 

116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.

Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich mit einem Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Dazu steht ein speziell entwickeltes Fax-Formular zur Verfügung.

 

19222 - Krankentransport

Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222.
Beachten Sie dabei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.

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sbw3 Service(s)

O

Opferschutz und Opferhilfe

Als Opfer von Straftaten finden Sie in der für Sie belastenden und ungewohnten Situation hier Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen.
Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Unter der Euro-Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt.

Als hör- und sprachgeschädigte Person haben Sie die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht Ihnen ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung.
Im Notfall können Sie es einfach und schnell ausfüllen.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg und seine Geschäftsstelle betreuen und beraten Opfer, Betroffene und Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen von Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg und seine Geschäftsstelle

  • üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und
  • fungieren als Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen.
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sbw2 Service(s)

P

Patente, Marken, Ideentransfer

Eine innovative Idee allein reicht für den wirtschaftlichen Erfolg nicht aus - sie muss sich auch durchsetzen. Mit der Umsetzung und Marktdurchsetzung einer Geschäftsidee untrennbar verbunden sind auch Bereiche wie Patente, Marken und andere Schutzrechte.

Für Privatpersonen können Ideen oder Erfindungen das Sprungbrett in die Selbstständigkeit sein. Wie Sie ein "Unternehmen gründen" können, erfahren Sie in der gleichnamigen Lebenslage.

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sbw

Personalausweis, Reisepass

Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen?
Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.

Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach. Auf Antrag ist ein Personalausweis auch für deutsche Staatsangehörige auszustellen, die jünger als 16 Jahre sind.

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen.

Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen.

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sbw16 Service(s)

Pflegeeltern

Hier können Sie sich informieren über:

  • Pflegeformen
  • Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
  • die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern

Eltern können entscheiden, dass sie ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anvertrauen. Das ist in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.

Oder ein Familiengericht entzieht den leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dies tut das Gericht, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes nicht abwenden wollen oder können.

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sbw4 Service(s)

R

Reisen

Unabhängig davon, ob Sie sich im Urlaub erholen oder neue Kulturen kennenlernen möchten – Reisen sollten immer gut geplant sein. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Reisedokumente und über Ihre Rechte bei Mängeln. Sollten trotz aller Vorbereitungen Probleme auftreten, erfahren Sie auch, wo Sie im Ausland Hilfe bekommen.

Zur Lebenslage
sbw6 Service(s)

S

Schule

Wie finde ich eine geeignete Schule für mein Kind? Welche Bildungswege stehen offen? Nicht nur dazu erhalten Sie hier weiterführende Informationen.

Zur Lebenslage
sbw1 Service(s)

Sicherheit und Gefahrenabwehr

Im Not- oder Katastrophenfall ist guter Rat teuer. Diese Lebenslage bietet Ihnen konkrete Hilfsmaßnahmen und Strategien im Not- oder Katastrophenfall. Darüber hinaus informiert sie Sie darüber, welche präventive Maßnahmen Sie im Vorfeld ergreifen können.

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sbw8 Service(s)

Spätaussiedler

Sie wollen als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach Deutschland kommen?
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Welche ersten Schritte sind zu erledigen?

Informationen dazu und wie Sie sich rasch integrieren können, finden Sie in den folgenden Kapiteln.

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sbw4 Service(s)

Sterbefall

Bei der Vielzahl der Dinge, die es für Angehörige bei einem Sterbefall zu erledigen gilt, sollen Ihnen die hier angebotenen Informationen Orientierung bieten.

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sbw10 Service(s)

Stiftungen

Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Durch ein weites Betätigungsfeld – von sozialen und kulturellen Zwecken über die Förderung der Wissenschaft bis hin zum Tierschutz – decken sie große Teile der gesellschaftlichen Lebensbereiche ab.

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sbw

Studium

Hier finden Sie einen Überblick über die vielfältige Studienlandschaft in Baden-Württemberg: Wir bieten Ihnen Informationen zu Voraussetzungen, Auswahlverfahren und Formen der Studienplatzvergabe, aber auch zu den Kosten, Förderungen und sozialen Aspekten.

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sbw2 Service(s)

T

Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd

Sie finden hier grundlegende Informationen zur Heim- und Nutztierhaltung sowie zu den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz. Darüber hinaus finden Sie hier auch Informationen zur Fischerei und Jagd.

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sbw10 Service(s)

U

Umwelt

In dieser Lebenslage finden Sie vielfältige Informationen unter anderem über den Schutz von Luft, Wasser und Böden sowie über den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, Wissenswertes zu Natur- und Artenschutz sowie zu den Möglichkeiten, wie Sie zum Umweltschutz beitragen können.

Ebenso erfahren Sie, wie Sie Abfall vermeiden und entsorgen können und dass Sie ein Recht auf Umweltinformationen haben.

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sbw5 Service(s)

Umwelt- und Naturgefahren

Sie finden hier Informationen zu möglichen Umwelt- und Naturgefahren wie zum Beispiel Hochwasser.

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sbw1 Service(s)

Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

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sbw22 Service(s)

Unternehmen führen

In dieser Lebenslage erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen, die für den laufenden Betrieb eines Unternehmens von Bedeutung sind.

Welche Rechte und Pflichten Sie in Ihrer Rolle als Arbeitgeber haben, lesen Sie in der gleichnamigen Lebenslage.

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sbw4 Service(s)

Unternehmen gründen

Sie wollen sich selbständig machen und ein Unternehmen gründen? Wir unterstützen Sie dabei mit einem vielfältigen Informationsangebot.

Zur Lebenslage
sbw5 Service(s)

Unternehmensnachfolge

Sie wollen Ihr Unternehmen einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger übergeben? Sie überlegen, ob Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen? Mit den hier angebotenen Informationen erhalten Sie einen ersten Einblick.

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sbw1 Service(s)

V

Verbraucherschutz und Ernährung

  • Wie finden Sie Ihren persönlichen Weg des guten Essens - zuhause und unterwegs?
  • Welche Angebote rund um Ernährung gibt es für Kinder und Jugendliche?
  • Was ist nachhaltige Ernährung und was können Sie tun, um Essen vor der Abfalltonne zu bewahren?
  • Wie sicher sind Ihre Lebensmittel und Ihr Trinkwasser? Wie werden diese kontrolliert?
  • Erhalten Sie immer wieder unlautere Telefonanrufe? Wie können Sie sich wehren und wo können Sie diese melden?
  • Was sollten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher bei Finanzdienstleistungen beachten?
  • Welche Rechte haben Sie beim Einkauf im Internet, im Ladengeschäft und an der Haustüre?

Antworten auf diese und andere Fragen zu Verbraucherthemen finden Sie in dieser Lebenslage und auf verschiedenen Internetangeboten der Landesregierung.

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sbw

Vereine

Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz.

Alle gemeinnützigen Organisationen, darunter viele Vereine, haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger wie zum Beispiel Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden.

Tipp: Vereine können ehrenamtlichen Mitarbeitern den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen. Er dokumentiert die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

Zur Lebenslage
sbw

Vergabe öffentlicher Aufträge

Sie wollen sich um öffentliche Aufträge bewerben? Wir haben für Sie die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens zusammengestellt.

In diesem Portal können Sie im Bereich "Öffentliche Ausschreibungen" kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen der betreffenden Vergabestellen des Landes Baden-Württemberg einsehen.

Zur Lebenslage
sbw2 Service(s)

Verkehr und Verkehrswege

Auto, Bus, Bahn und Flugzeug machen es möglich, dass jeder Mensch sowohl in seiner Freizeit als auch im Berufsleben mobil sein kann. Hier erhalten Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Formen der Mobilität und die Möglichkeiten, Ressourcen und Geld zu sparen.

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sbw5 Service(s)

Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.

Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.

Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel

  • für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
  • wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
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sbw

W

Wahlen und Bürgerbeteiligung

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie.
In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Die Wahlen sind

  • allgemein (Stimmrecht)
  • unmittelbar (direkt)
  • frei
  • gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
  • geheim

Neben der Möglichkeit, aktiv (durch Stimmabgabe) oder passiv (als Kandidatin oder Kandidat) an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.

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sbw17 Service(s)

Wald im Klimawandel

Welche Rolle spielen die Wälder im Klimawandel?

Unsere Wälder sind nicht nur stark von den Auswirkungen des Klimawandel bedroht – sie selbst sind zugleich wichtige Klimaschützer. Mit ihren Nadeln und Blättern filtern sie das klimaschädliche Kohlendioxid aus der Luft und spalten es in Sauerstoff und Kohlenstoff. Den Sauerstoff geben sie wieder an die Luft ab. Das ist für uns Menschen überlebensnotwendig, denn ohne den Sauerstoff zum Atmen könnten wir nicht überleben. Den Kohlenstoff lagern die Bäume in ihrem Holz ein. Ein kräftiger Baum produziert ungefähr so viel Sauerstoff, wie zehn Menschen zum Atmen benötigen. Ein Hektar Wald entzieht der Atmosphäre im Durchschnitt etwa fünf Tonnen CO₂ pro Jahr.

Welchen Einfluss hat der Klimawandel auf unsere Waldökosysteme?

Wer sich in unseren Wäldern umschaut, kann leider trotz nachhaltiger Waldbewirtschaftung manchmal große kahle Flächen entdecken. Dort sind die Bäume von Stürmen geworfen worden oder im trockenheißen Sommer vertrocknet. Durch Hitze geschwächte Bäume sind viel anfälliger für Schadorganismen. So sind in den vergangenen Jahren viele Waldbäume dem massenhaften Befall durch Borkenkäferarten, wie dem Buchdrucker, oder anderen Schadorganismen zum Opfer gefallen. Diese kranken Bäume mussten schnell entfernt werden, sonst hätten sich noch mehr gesunde Bäume in der Nachbarschaft „angesteckt“. Das sind traurige Auswirkungen des Klimawandels und der bereits gestiegenen Temperaturen. Ein paar Grad Celsius machen bei Wäldern extrem viel aus. Unter normalen Umständen passen sie sich an Temperaturveränderungen von selbst an, etwa indem sich die anpassungsfähigsten Bäume einen Konkurrenzvorteil verschaffen und sich damit über mehrere Baumgenerationen hinweg die Gene des Baumbestands verändert. Doch dafür sind die klimatischen Veränderungen des menschengemachten Klimawandels zu drastisch. Einem Teil unserer heimischen Bäume ist es bereits jetzt zu heiß und zu trocken und so sterben sie ab. So werden sich unsere Waldökosysteme verändern. Letztlich streben die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und die Forstleute eine bessere Baummischung an, denn dies minimiert die Risiken für den Wald und stärkt zugleich seine Vielfalt an Lebewesen.

Was kann ich für die Erhaltung unserer Wälder tun?

Immer häufiger taucht die Frage auf: „Ich möchte helfen den Wald zu retten, was kann ich tun?“ Viele Menschen denken dabei als Erstes daran, Bäume zu pflanzen. Das Interesse, sich an Baumpflanzaktionen zu beteiligen, ist groß. Wichtig bei solchen Aktionen ist, dass diese von professionellen Forstleuten begleitet werden, damit die Bäumchen auch gut anwachsen und gedeihen. Das Anpflanzen von Bäumen ist Teil der täglichen Arbeit unserer Forstleute und wird von ihnen fachgerecht vorgenommen. Das Hilfreichste, was alle ganz konkret für den Wald tun können: durch klimabewusstes Verhalten im Alltag den persönlichen Beitrag leisten, um den Klimawandel und damit die Waldnot zu stoppen. Der Klimawandel ist ein durch und durch menschengemachtes Problem und die Ursache für die aktuellen, gravierenden Waldschäden. Jede und jeder von uns ist gefragt, Verantwortung für den Klimawandel zu übernehmen.

Im Alltag gibt es sehr viele Möglichkeiten, einen Beitrag zu leisten, den unerwünschten Ausstoß von CO₂ auf ein Mindestmaß zu reduzieren und unsere Waldökosysteme zu schützen. Hier finden Sie einige Inspirationen:

  • Im Alltag klimafreundlich und nachhaltig handeln
  • Möglichst regional und saisonal einkaufen
  • Zertifiziertes und einheimisches Holz verwenden
  • Beim Waldspaziergang auf Tiere und Pflanzen Rücksicht nehmen
  • Keinen Müll im Wald hinterlassen
  • Wildfleisch aus der Region entdecken

Was tun unserer Forstleute und Waldforscher für die Klimaanpassung unserer Wälder?

Die Klimaanpassung der Wälder wird über die Förderung resilienter, anpassungsfähiger und resistenter Waldökosysteme realisiert.

Es geht dabei nicht nur darum, die richtige Baumart der Zukunft zu pflanzen, sondern vielmehr um ein ganzes Bündel an Pflegemaßnahmen.

Für die Förderung der Klimaanpassung ist eine behutsame Pflege junger und mittelalter Wälder nach dem Konzept der naturnahen Waldwirtschaft und den waldbaulichen Empfehlungen des Landes von großer Bedeutung.

Bereits in jungen Wäldern werden trockenheitstolerante, seltene und unter heutigen Verhältnissen in der Konkurrenz unterlegene Baumarten freigestellt. Der Aufbau vitaler und möglichst großkroniger Einzelbäume wird durch regelmäßige Pflegemaßnahmen in mittelalten Wäldern sichergestellt.

Auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse pflanzen und pflegen unsere Forstleute möglichst klimafitte Baumarten. Zunächst sind dies heimische Baumarten, die an das wärmere und trockenere Klima besser angepasst sind und bisher seltener in unseren Wäldern vorkommen. Zusätzlich werden europäische Baumarten aus wärmeren, trockeneren Klimazonen wie dem Mittelmeerraum beigemischt – aber nur solche, für die die Untersuchungen unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ergeben haben, dass sie sich bei uns gut entwickeln können und keine Gefahr für das heimische Ökosystem darstellen. Außerdem kommen für eine Beimischung auch ausgewählte Baumarten aus Asien und Amerika in Betracht. Unsere Försterinnen und Förster gehen auch dabei sehr behutsam vor, damit unser Ökosystem Wald nicht gefährdet wird. Baumarten, die unsere heimischen Arten verdrängen würden oder unseren heimischen Tieren keinen Lebensraum bieten, sind tabu.

Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen auch, wie gut unsere heimischen Hauptbaumarten auf den Klimawandel vorbereitet sind. Die Vielfalt der Gene spielt dabei eine große Rolle. Je vielfältiger die Gene eines Baumbestandes sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Individuen besser an das veränderte Klima angepasst sind. Der einfachste Weg einen jungen Wald mit einer hohen genetischen Vielfalt zu erhalten, ist die natürliche Verjüngung über die Samen der Altbäume oder die Pflanzung von jungen Waldbäumen, deren Herkunft über ein Zertifikat qualitätsgesichert ist.

Eins ist dabei sicher: Es gibt nicht den einen „Wunderbaum“. Unsere Wälder werden über die Vielfalt an Baumarten und Waldstrukturen anpassungsfähiger gegenüber Umweltveränderungen.

Wie sieht der Wald der Zukunft aus?

Unsere Forstleute gestalten Mischwälder, in denen eine Vielfalt an Baumarten wächst. In unseren Wäldern der Zukunft wachsen gleichzeitig mehrere Generationen, vom kleinen Bäumchen bis zum alten Baum. Die Bäume haben große Kronen, sind möglichst anpassungsfähig an klimabedingte Veränderungen und stehen an den Standorten, die ihnen optimale Wuchsbedingungen bieten. Habitatbäume, Totholz und vielfältige Strukturen sorgen für die Erhaltung der Waldbiodiversität.

Wer unterstützt die privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer beim Aufbau klimastabiler Wälder?

Etwa 36 Prozent der Wälder in Baden-Württemberg sind in privater Hand von rund 260.000 Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Landesforstverwaltung bietet allen privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine kostenlose Beratung in allen Fragen zum Wald und informiert beispielsweise über die finanziellen Förderangebote des Landes oder über die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen der sogenannten Betreuung. Weitere Informationen erhalten Sie von der unteren Forstbehörde in ihrem Stadt- oder Landkreis.

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sbw

Weiterbildung

Der Begriff "Weiterbildung" umfasst:

  • allgemeine Weiterbildung,
  • berufliche Fortbildung,
  • kirchliche und ländliche Erwachsenenbildung,
  • politische Bildung,
  • wissenschaftliche Weiterbildung,
  • Eltern- und Familienbildung.
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sbw1 Service(s)

Wohnen

Ob zur Miete oder in den eigenen vier Wänden – Informationen zum Wohnen benötigen

  • Mieterinnen und Mieter,
  • Vermieterinnen und Vermieter sowie
  • Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Aspekte.

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sbw9 Service(s)

Z

Zuwanderung

Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, oder einen Aufenthaltstitel für einen längeren Aufenthalt?

Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU.

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige).

Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.

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sbw