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Vogelperspektive Vellberg

Dienstleistungen

Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Präambel

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

Voraussetzungen

Eintrag in einem Adressbuch

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel ein bis vier Wochen

Benötigte Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Kosten

keine

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

10.10.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Stichwörter

Adressbuchsperre, Auskunftssperre, Melderegister, Pressesperre

Zuständige Mitarbeiter

  • Nicole Petrak-Schmidt
  • Tamara Seibt
  • Verena Holl

Zuständige Organisationseinheiten

  • Stadt Vellberg
  • Bürgerbüro
  • Hauptamt

Zugehörige Lebenslagen

sbw