Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Vellberg

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Vogelperspektive Vellberg

Dienstleistungen

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Präambel

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

keine

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg

Stichwörter

Hundesteuer, Steuer

Zuständige Mitarbeiter

  • Iris Wisotzki

Zuständige Organisationseinheiten

  • Stadt Vellberg
  • Finanzverwaltung

Zugehörige Lebenslagen

sbw