Hundesteuer - Befreiung beantragen
Präambel
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
keine
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Kosten
Keine
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg
Stichwörter
Hundesteuer, Steuer
Zuständige Mitarbeiter
- Iris Wisotzki
Zuständige Organisationseinheiten
- Stadt Vellberg
- Finanzverwaltung
