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Vogelperspektive Vellberg

Dienstleistungen

Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Präambel

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

Fristen

-

Benötigte Unterlagen

keine

Kosten

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

Sonstiges

-

Freigabevermerk

04.02.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Stichwörter

Abwasser, Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen, Erschließungsbeiträge, Grundstück, Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse, Wasserversorgung

Zuständige Organisationseinheiten

  • Stadt Vellberg

Zugehörige Lebenslagen

sbw