Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Stadt Vellberg

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Vogelperspektive Vellberg

Dienstleistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Präambel

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Kosten

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Stichwörter

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, Hundesteuer, Lebenspartnerschaft, Namensänderung, Namenswechsel, Scheidung

Zuständige Mitarbeiter

  • Iris Wisotzki

Zuständige Organisationseinheiten

  • Stadt Vellberg
  • Finanzverwaltung

Zugehörige Lebenslagen

sbw