Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Präambel
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Benötigte Unterlagen
keine
Kosten
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Rechtsgrundlage
keine
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Stichwörter
Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, Hundesteuer, Lebenspartnerschaft, Namensänderung, Namenswechsel, Scheidung
Zuständige Mitarbeiter
- Iris Wisotzki
Zuständige Organisationseinheiten
- Stadt Vellberg
- Finanzverwaltung
